Auch wenn das Prinzip nicht überall verstanden wird, so kann ich sagen, dass es bei kompletten Querschnittlähmungen wirkt.
Der gerichtlich bestellte Gutachter, Herr Dr. med. Flieger, Leiter eines Querschnittzentrums in Duisburg, wurde zu den theoretischen Grundlagen der Umsetzung und Wirksamkeit zur IMF-Strategie vor dem Sozialgericht befragt. Geklagt hat ein Anwender der IMF-Strategie gegen seine Krankenkasse auf Kostenerstattung.
»Bei Herrn S. wurde eine komplette Querschnittlähmung (C5) diagnostiziert. (…) In diesem Falle ist eine funktionelle Verbesserung von Muskeln der oberen Extremitäten, die vorher nicht durch konventionelle Therapie erreichbar war, eingetreten. Das klassische Myofeedback ist weltweiter Standard, aber bei sensorischen Störungen so nicht einsetzbar. Hier kommt die imaginative Komponente zum Tragen, wofür die theoretischen Grundlagen auch länger bekannt sind. IMF ist bislang jedoch das einzige System, das diese Erkenntnisse in eine praktische Anwendung umsetzt. (…) Ich kann generell sagen, dass dem streitigen Hilfsmittel eine neue Behandlungsmethode zugrunde liegt. Auch wenn das Prinzip nicht überall verstanden wird, so kann ich sagen, dass es bei kompletten Querschnittlähmungen wirkt.«
Quelle: Sozialgericht Düsseldorf, Az.: S 34 KR 267/08 vom 21.05.2010